Personenbetreuer Murtal

Personenbetreuer kümmern sich auf professionelle Art um all jene Personen, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder sonstiger Umstände Hilfe bei der Haushaltsführung und Lebensführung benötigen. Das Angebot von Personenbetreuern richtet sich aber auch an Angehörige, die die Betreuung von Familienmitgliedern in der Regel selbst durchführen, und die nur kurzfristig aufgrund einer Krankheit, Urlaubs oder sonstiger wichtiger Gründe eine Ersatzbetreuungskraft brauchen.

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Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer

unterstützen und betreuen hilfsbedürftige Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihren gewohnten Alltag zu bewältigen. Sie übernehmen haushaltsnahe Dienstleistungen, geben Unterstützung bei der Lebensführung und leisten den zu betreuenden Personen Gesellschaft. Anders als Heimhelfer arbeiten Personenbetreuer für eine Person mehrere Stunden am Stück, z.B. 12 bzw. 24 Stunden. Daher wohnen Personenbetreuer im selben Haushalt wie die betreuungsbedürftige Person. Personenbetreuer betreuen zum Großteil ältere Menschen und haben Kontakt zu deren Angehörigen.

Der Tätigkeitsbereich von Personenbetreuern umfasst die Haushaltsführung, Körperpflege und Hygiene, Unterstützung bei der Lebensführung, die Freizeitgestaltung sowie leichte pflegerische Tätigkeiten von bzw. für hilfsbedürftige, zumeist ältere Personen. Dabei leben sie gemeinsam mit der zu betreuenden Person im gleichen Haushalt. Je nach Betreuungsbedarf übernehmen Personenbetreuer den Einkauf, Reinigungsarbeiten, das Wäscheservice, bereiten Mahlzeiten zu und unterstützen bei der Körperpflege und Hygiene.

Weiters gehen Personenbetreuer bei alltäglichen Verrichtungen, wie z.B. Benutzung von technischen Geräten zur Hand oder gestalten mit der zu betreuenden Person bzw. für sie die Freizeit (z.B. Spazieren gehen, Unterhaltungen führen, spielen). Personenbetreuer dürfen einfache pflegerische Arbeiten übernehmen. Dies betrifft vor allem die Körperpflege und Hygiene. Generell leisten sie all jene Hilfestellungen, damit ihre Kunden und Kundinnen so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung leben können.

Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer müssen den Gesundheitszustand und die durchgeführten Tätigkeiten im Haushalts- und Pflegebuch dokumentieren und Angehörigen und medizinischem Personal darüber Auskunft geben. Im Fall eines Arztbesuchs bzw. längeren Krankenhausaufenthalts der zu betreuenden Person bereiten sie den Ortswechsel vor.