Mandlbauer ABS GmbH

St.-Peter-Gürtel 4
8042 Graz

Gemeinde Graz im Bezirk Graz im Bundesland Steiermark in Österreich

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Allgemeine Information zu Baumeister, Bauträger in Sankt Peter / 8. Bezirk, Sankt Peter / Graz / Großraum Graz / Steiermark

Ein Haus ist ein Gebäude, das Menschen zum Wohnen, als Unterkunft und zur Beschäftigung dient. Die Baumfirma übernimmt die organisatorische und kommerzielle Projektentwicklung, -leitung und -steuerung eines Bauvorhabens. Als Neubau werden Gebäude bezeichnet, die vor Kurzem neu errichtet oder rekonstruiert wurden.

Der Bauträger ist Bauherr beziehungsweise direkter Stellvertreter des Bauherrn, dies nennt man auch Bauherrenfunktion. Eine treuhänderische Verpflichtung des Bauträgers gegenüber seinem Kunden ist generell aus den jeweiligen Bestimmungen abzuleiten, besonders aber im Bereich des Wohnbaus und im Verhältnis zu Konsumenten deutlich. Bauträgerverträge müssen immer schriftlich abgeschlossen werden.

Die Kompetenz des Baumeisters erstreckt sich weit über die Bauausführung hinaus und umfasst Planung, Berechnung und Leitung von Bauten aller Art. Er vertritt auch den Bauherrn vor Behörden und erstellt Gutachten im Bereich des Bauwesens. Baumeister planen Bauten verschiedenster Art. Sie erstellen dazu Vorentwürfe, zeichnen Einreichpläne für das baubehördliche Verfahren und Polierpläne für die Bauausführung. Sie erarbeiten Leistungsverzeichnisse, Baubeschreibungen und Massenermittlungen. Außerdem erstellen sie Bauzeitpläne und kalkulieren die Arbeiten anderer am Bauvorhaben beteiligter Unternehmen. Baumeister leiten schließlich die Überwachung der Bauausführung und Fertigstellung des Bauwerkes. Die umfangreichen Anforderungen dieses Berufes erfordern eine Befähigungsprüfung für das BaumeisterInnengewerbe.

Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben - wie z.B. Neubauten oder übergreifende Sanierungen - auf eigene oder fremde Rechnung, sowie die hinsichtlich des Bauaufwandes einem Neubau gleichkommende Sanierung von Gebäuden. Der Bauträger ist auch berechtigt, diese Gebäude zu verwerten.

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