Franz Schirnhofer

Obersaifen 210
8225 Pöllau bei Hartberg

Gemeinde Pöllau im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld im Bundesland Steiermark in Österreich

Telefon: +43 3335 307 0

Mail: baumeister.schirnhofer­@­aon­.at


Allgemeine Information zu Baumeister, Bauträger in Obersaifen / Pöllau / Hartberg-Fürstenfeld / Oststeiermark / Steiermark

Eine professionelle Baufirma bürgt für Qualität und Zuverlässigkeit. Die Baumfirma übernimmt die organisatorische und kommerzielle Projektentwicklung, -leitung und -steuerung eines Bauvorhabens. Für den Hausbau gibt es viele Möglichkeiten: Fertighaus, Massivhaus, Ausbauhaus, Energiesparhaus, Holzhaus oder Bausatzhaus.

Der Bauträger trägt die umfassende unteilbare Verantwortung für das Gesamtbauvorhaben. Der Generalunternehmer unterscheidet sich vom Bauträger vor allem dadurch, dass er nach Vorgaben handelt und ihm somit die Bauherrneigenschaft vollständig fehlt. Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben auf eigene oder fremde Rechnung sowie die hinsichtlich des Bauaufwandes einem Neubau gleichkommende Sanierung von Gebäuden.

Die Kompetenz des Baumeisters erstreckt sich weit über die Bauausführung hinaus und umfasst Planung, Berechnung und Leitung von Bauten aller Art. Er vertritt auch den Bauherrn vor Behörden und erstellt Gutachten im Bereich des Bauwesens. Baumeister planen Bauten verschiedenster Art. Sie erstellen dazu Vorentwürfe, zeichnen Einreichpläne für das baubehördliche Verfahren und Polierpläne für die Bauausführung. Sie erarbeiten Leistungsverzeichnisse, Baubeschreibungen und Massenermittlungen. Außerdem erstellen sie Bauzeitpläne und kalkulieren die Arbeiten anderer am Bauvorhaben beteiligter Unternehmen. Baumeister leiten schließlich die Überwachung der Bauausführung und Fertigstellung des Bauwerkes. Die umfangreichen Anforderungen dieses Berufes erfordern eine Befähigungsprüfung für das BaumeisterInnengewerbe.

Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben - wie z.B. Neubauten oder übergreifende Sanierungen - auf eigene oder fremde Rechnung, sowie die hinsichtlich des Bauaufwandes einem Neubau gleichkommende Sanierung von Gebäuden. Der Bauträger ist auch berechtigt, diese Gebäude zu verwerten.

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